Harz-Moment GmbH, Darlingeröder Str. 15, 38871 Ilsenburg OT Drübeck
§ 1. Geltungsbereich der AGB
1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienobjekte der Harz-Moment GmbH.
2.) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienobjekts sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.
3.) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Harz-Moment GmbH sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2. Beherbergungsvertrag
1.) Vertragspartner sind die Harz-Moment GmbH und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er der Harz-Moment GmbH gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern der Harz-Moment GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn die Harz-Moment GmbH die Buchungsanfrage des Mieters telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
3.) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.) Die Harz-Moment GmbH ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Ferienobjekt bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienobjekt entspricht dem Ausstattungsstandard einer überdurchschnittlichen Mietwohnung/ -objekts. Eine Gewähr übernimmt die Harz-Moment GmbH nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der
Ausstattung (z. B. Belüftung).
2.) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienobjekts und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Harz-Moment GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen der Harz-Moment GmbH an Dritte.
3.) Sämtliche Preise schließen die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.) Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienobjekt belegen. Das Ferienobjekt steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 2 der AGB / Buchungsbestätigung des jeweiligen Onlineportals (z.B. Booking.com/AirBnB/Expedia/Fewo-Direkt) genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Harz-Moment GmbH. Der Preis für die Überlassung des Ferienobjekts erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung von Harz-Moment GmbH allgemein berechneten Preis. Die Harz-Moment GmbH ist nicht verpflichtet, zusätzliche Personen auch gegen Entgelt aufzunehmen, jedoch die Anzahl der tatsächlich gebuchten Personen laut Buchungsbestätigung. Falls unangemeldete Personen in der Wohnung übernachten, kann die Harz-Moment GmbH die Buchung stornieren und die Kosten in voller Höhe einbehalten. Bei Verstößen fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € pro unangemeldete Person an.
5.) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienobjekts vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen, ist spätestens 3 Tage nach Zusendung der Buchungsbestätigung fällig. Wenn nach Ausstellung der Buchungsbestätigung der Leistungszeitpunkt innerhalb von 28 Tagen ist, wird der Betrag sofort in voller Höhe fällig.
6.) Die Harz-Moment GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Mieter eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Kann die Harz-Moment GmbH bis zum 7. Tag (bei sofortiger Fälligkeit bis zum 3. Tag, wenn die Anreise bereits in den nächsten Tagen ist, muss der Betrag vor der Anreise bei der Harz-Moment GmbH eingegangen sein.) nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer von Harz-Moment GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist geleistet, so ist die Harz-Moment GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt durch die Harz-Moment GmbH ist die Buchung mit einer Stornierungsgebühr von 80 % des Buchungsbetrages verbunden. Abzüglich der ortsüblichen Kurtaxe, wenn diese ausgewiesen wurde. Die Harz-Moment GmbH muss dies dem Mieter schriftlich mitteilen. § 5 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.
7.) Bei Direktbuchungen über die Harz-Moment GmbH ist die Kurtaxe bereits miteingeschlossen. Diese wird auf der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
1.) Der Mieter hat das ihm überlassene Ferienobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Harz-Moment GmbH anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen der Harz-Moment GmbH sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienobjektes bei der Harz-Moment GmbH eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.
2.) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Partys / Veranstaltungen / Feiern sind im gesamten Haus/Wohnung nicht erlaubt. Stellt die Harz-Moment GmbH fest, dass Partys / Veranstaltungen oder Feiern jeglicher Art durchgeführt werden, oder die Nachtruhe nicht eingehalten wird, fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € netto zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer an.
3.) Für die Dauer der Überlassung des Ferienobjekts ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Ferienobjekts Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
4.) Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten für ein neues Schloss oder Schließanlage.
Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.
5.) Das Grillen jeglicher Art auf Balkonen / Terrassen / Gärten ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann die Harz-Moment GmbH eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.500,00 € zzgl. der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. falls ein Schaden vorhanden ist, bis zur vollen Höhe des Schadens in Rechnung stellen.
6.) Die Unterbringung von Haustieren jeder Art ist in den Ferienobjekten nicht erlaubt. Werden Haustiere untergebracht, kann die Harz-Moment GmbH eine Reinigungspauschale in Höhe 1.500,00 Euro zzgl. aktuell gültigen gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Dies hat den Hintergrund, dass wir allen Gästen ein allergiefreies Objekt anbieten. Kann aufgrund einer Tierhaltung eine allergiefreie Weitervermietung nicht erfolgen, trägt der Mieter alle weiteren Kosten für die Mietausfälle sowie die Ersatzunterkunft der neu anreisenden Gäste.
7.) In den Ferienobjekten gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Harz-Moment GmbH eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Kann aufgrund dessen, dass in der Wohnung geraucht wurde eine weitere Vermietung als Rauchfreie Unterkunft nicht erfolgen, trägt der Mieter alle weiteren Kosten für den Mietausfall zuzüglich einer Ersatzunterkunft der neu anreisenden Gäste. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Die Zigaretten
entsorgen Sie bitte im Aschenbecher.
8.) Die Internetnutzung des per Username / Passwort geschützten WLAN-Zugangs ist dem Mieter gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzten, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetzte oder Verordnungen zu verstoßen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.
9.) Die Harz-Moment GmbH hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienobjekten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Bei einem Verstoß der Hausordnung hat die Harz-Moment GmbH ein jederzeitiges Zutrittsrecht ohne Ausübung der Vorabinformation an den Mieter.
10.) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet die Harz-Moment GmbH nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung der Harz-Moment GmbH nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in den Ferienobjekten verwahrt und/oder hinterlässt. Unsere Ferienobjekte wurden nicht Kindergerecht eingerichtet. (Keine Sicherheitssteckdosen für Kinder / Treppen haben z. B. keinen Kinderschutz / Küchen, Tische, Betten und Schränke können eckige Kanten haben. Sie sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzukommen.)
§ 5. Rücktritt vom Vertrag / Abbestellung; Stornierung, Wertgutschein
1.) Ein Rücktritt des Mieters, von dem mit der Harz-Moment GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Harz-Moment GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2.) Sofern zwischen der Harz-Moment GmbH und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Harz-Moment GmbH auszulösen. Die kostenlose Stornierung innerhalb der kostenlosen Stornierungsfrist gilt ebenfalls für die Harz-Moment GmbH. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Harz-Moment GmbH ausübt.
3.) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Harz-Moment GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Harz-Moment GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Harz-Moment GmbH kann den Abzug für ersparte Aufwendung pauschalieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.
4.) Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten aktuell folgende Regelungen für die Stornierung von Ferienobjekten:
• Stornierung bis 60 Tage vor Anreise: pauschal 25 EUR (Kostenpauschale)
• Stornierung bis 40 Tage vor Anreise: 25% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
• Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
• Stornierung bis 14 Tage vor Anreise: 75 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
• Stornierung bis 8 Tage vor Anreise: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
• Stornierungen ab 7 Tage vor Anreise: 100%des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
5.) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 1 schriftlich vereinbart wurde, ist die Harz-Moment GmbH in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch wenn Anfragen anderer Gäste
nach dem vertraglich gebuchten Ferienobjekt vorliegen und der Mieter auf Rückfrage der Harz-Moment GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.) Ferner ist die Harz-Moment GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere von der Harz-Moment GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) das Ferienobjekt schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters, bzgl. des Zwecks, bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde
c) das Ferienobjekt zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
d) die Harz-Moment GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen der Harz-Moment GmbH in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Harz-Moment GmbH zuzurechnen ist
e) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
f) ein Verstoß gegen oben genannten §1 Abs. 2 vorliegt
7.) Die Harz-Moment GmbH hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch die Harz-Moment GmbH entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Rückzahlung des Buchungsbetrages. Der Mieter hat der Harz-Moment GmbH alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
8.) Wertgutscheine sind ab Ausstellung 2 Jahre lang gültig. Falls sich der Buchungsbetrag bzw. der einzulösende Betrag niedriger als der Gutscheinwert erweist, ist eine Auszahlung der Differenz nicht möglich. Der Restbetrag des Gutscheins kann aber innerhalb der 2-Jahresfrist weiterhin eingelöst werden.
§ 6. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
1.) Das Ferienobjekt steht am Anreisetag, je nach der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise kann bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit der Harz-Moment GmbH vereinbart. Eine Anreise vor 15:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit der Harz-Moment GmbH vereinbart wurde.
2.) Am Abreisetag hat der Mieter das Ferienobjekt je nach Vereinbarung in der Buchungsbestätigung bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienobjekts hat die Harz-Moment GmbH gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 100,00 € (netto) bei einer Räumung bis 11.00 Uhr b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr. c) Darüber hinaus hat die Harz-Moment GmbH Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Harz-Moment GmbH kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
3.) Die Räumung gemäß Abs. 2 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an die Harz-Moment GmbH oder seinen Vertreter herausgegeben wurden bzw. die Unterkunft von der Harz-Moment GmbH oder seinem Vertreter abgenommen wurden.
§ 7. Haftung; Verjährung, Schäden
1.) Die Harz-Moment GmbH haftet für von ihnen zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Harz-Moment GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Harz-Moment GmbH beruhen. Eine Pflichtverletzung der Harz-Moment GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in § 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Harz-Moment auftreten, wird sich die Harz-Moment GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet die Harz-Moment GmbH nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung der Harz-Moment GmbH nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in den Ferienobjekten verwahrt und/oder hinterlässt.
3.) Soweit dem Mieter ein Stellplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Harz-Moment GmbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Harz-Moment GmbH nicht. Gleiches gilt für einen außerhalb des Grundstücks liegenden, durch die Harz-
Moment GmbH angemieteten Stellplatz.
4.) Die Harz-Moment GmbH kann die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € je Objekt verlangen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus des Ferienobjekts, in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjekts verursacht hat/haben. Die Schadensregulierung erfolgt zum Neuwert der beschädigten Sachen. Der Mieter hat die Kaution vor Anreise per Überweisung auf dem Konto des Vermieters zu hinterlegen. Bei Eintritt eines Schadens, wird die Kaution bis zur Höhe des Schadens einbehalten. Falls der verursachte Schaden bzw. die Schäden höher als die einbehaltene Kaution ist, ist der Schadenverursacher verpflichtet, den Schaden bzw. Schäden bis zur tatsächlichen Höhe des Neuwertes vor Ort zu bezahlen bzw. zu überweisen.
Die Harz-Moment GmbH erstattet die Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienobjekts und Herausgabe aller Schlüssel spätestens 7 Tage nach Abreise per Überweisung, sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienobjekt keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden aufweist.
Der Mieter ist verpflichtet, der Harz-Moment GmbH, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
5.) Ansprüche des Mieters verjähren innerhalb von 10 Tagen, es sei denn die Harz-Moment GmbH haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche der Harz-Moment GmbH verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 8.Datenschutz
1.) Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten werden von der Harz-Moment GmbH elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Sehen Sie weitere Informationen zum Datenschutz auf unserer Homepage.
§ 9. Schlussbestimmungen
1.) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
2.) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischem Verkehr Darlingeröder Str.15, 38871 Ilsenburg OT Drübeck. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Darlingeröder Str.15, 38871 Ilsenburg OT Drübeck.
3.) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
4.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.